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V E R S E T Z U N G E N

Wenn die Leistungen eines Schülers nicht erwarten lassen, dass der Schüler in der kommenden Klasse erfolgreich mitarbeiten kann, muss dieses den Eltern sechs Wochen vor Zeugnisausgabe schriftlich mitgeteilt werden.

V E R S I C H E R U N G S S C H U T Z

Alle Schülerinnen und Schüler sind bundesgesetzlich gegen Unfall versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen und andere schulische Veranstaltungen wie etwa Schulausflüge, Kino- und Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte, Betriebsbesichtigungen, Schulsportveranstaltungen, Gemeinschaftsveranstaltungen (Schul- und Klassenfeste) sowie den Weg zur und von der Schule oder an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Der Unfallversicherungsschutz entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler den Schulbereich zur Erledigung privater Angelegenheiten verlassen.

Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann.

V E R T R E T U N G S U N T E R R I C H T

Das Hessische Kultusministerium hat vorgeschrieben, dass kein Unterricht mehr ausfallen darf. Den Schulen wird ein Budget zur Verfügung gestellt, um den Vertretungsunterricht zu gewährleisten. An unserer Schule gibt es inzwischen eine Liste mit Vertretungslehrkräften. Diese werden im gegebenen Fall in der entsprechenden Klasse eingesetzt, so dass diese komplett betreut ist.

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