Geschwister-Scholl-Schule / Schwalbach

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L Ä U S E

Dies ist ein Thema, welches uns in der Schule immer wieder betrifft.

Besonders in den Wintermonaten oder nach der Urlaubszeit bekommen wir sehr häufig Anrufe von Eltern, dass sie bei ihrem Kind Läuse entdeckt haben.

Wichtig ist es jedoch, Kinder, die Läuse haben nicht zu stigmatisieren. Denn der Läusebefall hat nichts mit Unsauberkeit zu tun.

Es ist jedoch wichtig, allen bescheid zu sagen, mit denen das Kind zu tun hatte. Falsche Scham bewirkt nur, dass sich diese Plagegeister immer weiter verbreiten.

Falls Sie Läuse bei Ihren Kindern entdecken ergreifen Sie bitte folgende Maßnahmen:

  • Kämmen Sie das Haar aller Familienmitglieder gründlich aus.
  • Alle betroffenen Personen sollte umgehend behandelt werden.
  • Waschen Sie die Bettwäsche und reinigen Sie die Teppiche und Kuscheltiere.
  • Gemäß §34(5) Infektionsschutzgesetz müssen die Eltern die Leitung der Schule über den Kopflausbefall ihres Kindes informieren.
  • Nach der Behandlung kann Ihr Kind wieder in die Schule gehen, wenn gewährleistet ist, dass 8 – 10 Tage später eine zweite Behandlung durchgeführt wird.
  • Kontrollieren Sie bitten jeden Tag und das über einen längeren Zeitraum die Haare Ihres Kindes.

Denken Sie bitte daran, dass die Kinder sich die Läuse nicht nur in der Schule holen können. Auch bei Nachmittagsveranstaltungen, wie im Sportverein, Treffen mit anderen Kindern, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem, können sich die Kinder Läuse holen.

Daher unsere dringende Bitte: Kontrollieren Sie die Kinder jeden Tag

L E I S T U N G S F E S T S T E L L U N G   U N D  -  B E W E R T U N G 

Die Leistungsfeststellung und -bewertung erstreckt sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise. Sie umfasst die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft. Auch der Verlauf der Lernentwicklung ist mit zu berücksichtigen.

Zuständig für die Bewertung sind die Lehrkräfte, die den Schüler unterrichtet haben. Die Klassenkonferenz beurteilt gemeinsam das Arbeits- und Sozialverhalten.

Eltern sollten zu Beginn des Schuljahres darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Benotung der Leistung erfolgt. Mindestens einmal im Halbjahr werden die Schülerinnen und Schüler über ihren mündlichen Leistungsstand unterrichtet.

Folgender Maßstab liegt der Benotung durch Noten zugrunde:

1: sehr gut, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

2: gut, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

3: befriedigend, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

4: ausreichend, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

5: mangelhaft, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,

6: ungenügend, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

L E S E F Ö R D E R U N G

Ein Schwerpunkt unserer schulischen Arbeit liegt in der Förderung der Lesekompetenz. Um dieses Ziel zu erreichen, finden neben der Förderung im Unterricht einzelne Aktionen statt, die die Motivation der Kinder zum Lesen steigern sollen, z.B.

- Autorenlesungen

- Buchvorstellungen durch die Leseförderung der Stadt Schwalbach

- Buchvorstellungen durch Mütter der Lese-Insel

- Literaturwerkstätten

- Bücherkisten

- Themenbesuche in der Leseinsel und der Stadtbücherei Schwalbach

L E S E – R E C H T S C H R E I B S C H W Ä C H E

Wurde durch die Klassenkonferenz eine Lese- und Rechtschreibschwäche festgestellt, werden die Eltern informiert und evtl. Fördermaßnahmen eingeleitet. Schriftliche Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibung (z.B. Diktate) werden nicht benotet, es sei denn, der Schüler hat eine mindestens mit ‘ausreichend’ zu bewertende Leistung erbracht.

Bei ausreichenden Lehrerstunden ist es uns möglich eine spezielle Förderstunde für LRS-Schüler zu erteilen. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt im Klassenverband eine Förderung durch differenzierte Arbeitsmaterialien.