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K L A S S E N A R B E I T E N

Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.

Im 2. Schuljahr werden in den meisten Fächern Klassenarbeiten geschrieben. Weiterhin werden unbenotete Übungsarbeiten durchgeführt.

Im 3. und 4. Schuljahr dürfen in den Hauptfächern maximal sechs Arbeiten und drei bzw. vier Lernkontrollen (3./4. Schuljahr) geschrieben werden. Zusätzliche Übungsarbeiten dienen auch hier der individuellen Kenntnisfeststellung.

Pro Woche ist das Schreiben von drei Klassenarbeiten zulässig. Die Arbeiten müssen 5 Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Sie werden mit einem Notenspiegel versehen und sollen nach Rückgabe von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

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