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B E U R L A U B U N G
Wollen Sie Ihr Kind für ein bis drei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich so früh an die Schulleitung wenden, dass genügend Zeit vorhanden ist, um noch rechtzeitig das Staatliche Schulamt einschalten zu können. Die Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich.
Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen.
Arzttermine sollen nach Möglichkeit auf den Nachmittag gelegt werden.
B E U R T E I L U N G D E S A R B E I T S - U N D S O Z I A L V E R H A L T E N S
Das Arbeitsverhalten wird bewertet im Hinblick auf: :
- die Mitarbeit im Unterricht (Quantität und Qualität)
- die Arbeitsweise (Konzentration, Ausdauer, Selbständigkeit)
- die Anfertigung der Hausaufgaben
- den Umgang mit Arbeitsmaterial und die Ordnung am Arbeitsplatz
Das Sozialverhalten wird bewertet im Hinblick auf:
- das Verhalten zu Mitschüler/-innen und zu den Lehrkräften
- das Verhalten im Unterricht
- das Einhalten von Regeln
B Ü C H E R
Das Lernmaterial (Bücher, Fibeln, Arbeitshefte) des ersten Schuljahres geht in das Eigentum der Schüler/-innen über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Mutwillig verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in dem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte alle Bücher ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten. Kleben Sie dabei den Tesafilm bitte nicht direkt auf die Innenseiten der Bücher, sondern auf den Umschlag.
Für Arbeitshefte, die in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen, wird regelmäßig zu Schuljahresbeginn ein Unkostenbeitrag eingesammelt.